Der Sächsische Landtag
Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus (Sächsische Verfassung, Artikel 3 Absatz 1). Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Die wichtigsten Aufgaben eines Parlaments sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung.
Dem sogenannten Budgetrecht kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da hierdurch der finanzielle Handlungsrahmen der Regierung durch das Parlament bestimmt wird. Dies geschieht dadurch, dass die geplanten Ausgaben und geschätzten Einnahmen des Landes durch das Haushaltsgesetz mit dem Haushaltsplan durch das Parlament festgestellt werden.
Der Sächsische Landtag setzt sich derzeit aus 119 Abgeordneten zusammen. Nach der Verfassung vom 27. Mai 1992 werden sie auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Diese Amtszeit eines Parlaments nennt man Legislaturperiode.
Die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag fand am 1. September 2019 statt.