Sachsen hat die Verordnung angepasst und damit die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 14. Februar 2021.
Da eine nachgewiesene Mutation des Virus die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie bedroht, wollen Bund und Länder dieser Gefahr jetzt vorbeugen.
Um pandemiebedingte Nachteile für Schülerinnen und Schüler auszugleichen und gleichzeitig Erleichterung zu schaffen, hat das Kultusministerium zahlreiche Maßnahmen beschlossen.