Sachsen hat die Verordnung angepasst und damit die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 14. Februar 2021.
Da eine nachgewiesene Mutation des Virus die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie bedroht, wollen Bund und Länder dieser Gefahr jetzt vorbeugen.
Um pandemiebedingte Nachteile für Schülerinnen und Schüler auszugleichen und gleichzeitig Erleichterung zu schaffen, hat das Kultusministerium zahlreiche Maßnahmen beschlossen.
Bevor die Schule wieder losgeht, können sich Schüler kostenlos testen lassen. Das freiwillige Testangebot besteht auch für das gesamte pädagogische Personal der öffentlichen und freien Schulen.
Heute haben die sächsischen Impfzentren ihren Betrieb aufgenommen. Zunächst werden in den Zentren Angehörige prioritär zu impfender Berufsgruppen mittels Gruppenterminen geimpft.
Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen hat das Kabinett am Freitag eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Berücksichtigt wurden die Bund-Länder-Beschlüsse vom 5. Januar.