Coronavirus

Aufhebung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Staatsministerin Köpping: »Weiterer wichtiger Schritt in Richtung Normalität«

Der Bund wird alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 aufheben. Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben. Darauf hat sich das Kabinett in seiner heutigen Sitzung verständigt. Die Corona-Schutz-Verordnung hatte zuletzt lediglich noch Ausnahmen von den nun aufzuhebenden bundesweit einheitlichen Testnachweispflichten sowie eine Maskenempfehlung für den ÖPNV und öffentlich zugängliche Innenräume bei fehlendem Mindestabstand enthalten.

Damit gelten künftig nur noch die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes vorgegebenen Maskenpflichten z. B. für den Besuch von Bewohnern oder Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen. Landeseigene Corona-Regeln – wie etwa die Isolationspflicht für Corona-Infizierte – gibt es bereits seit dem 3. Februar nicht mehr.

"Die Aufhebung der Verordnung ist mit Blick auf die Corona-Zahlen nur folgerichtig. Es gebietet sich aber dennoch, auch weiterhin Rücksicht auf vulnerable Gruppen zu nehmen."

Martin Modschiedler, Rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion