Staat muss bestimmte Informationen zugänglich machen
Auf seiner gestrigen Sitzung hat der Sächsische Landtag das Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen auf den Weg gebracht. Künftig müssen Exekutive und Verwaltung bestimmte Informationen von sich aus auf einer entsprechenden Online-Plattform einstellen bzw. auf Antrag zugänglich machen. Auf das Vorhaben hatten sich CDU, Grüne und SPD im 2019 geschlossenen Koalitionsvertrag verständigt.