Transparenzgesetz muss sich erst bewähren

Staat muss bestimmte Informationen zugänglich machen

Auf seiner gestrigen Sitzung hat der Sächsische Landtag das Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen auf den Weg gebracht. Künftig müssen Exekutive und Verwaltung bestimmte Informationen von sich aus auf einer entsprechenden Online-Plattform einstellen bzw. auf Antrag zugänglich machen. Auf das Vorhaben hatten sich CDU, Grüne und SPD im 2019 geschlossenen Koalitionsvertrag verständigt.

Martin Modschiedler 2

Martin Modschiedler:

„Das verabschiedete Gesetz ist das Ergebnis eines langen und intensiven Verhandlungsprozesses. Wir als CDU-Landtagsfraktion tragen den ausgehandelten Kompromiss mit, haben aber auch unsere Kritikpunkte deutlich gemacht.“

Für uns ist fraglich, ob mit dem Gesetz in puncto Kosten/Nutzenverhältnis die Prioritäten derzeit richtig gesetzt werden. Ich denke da vor allem an die Bewältigung der Corona-Pandemie oder die Ukraine-Krise mit all ihren Folgen. Das gilt aber auch mit Blick auf den zusätzlichen Personalbedarf oder das Thema Bürokratieabbau. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist nämlich nicht unerheblich. Hier werden Mitarbeiter und Ressourcen gebunden, die an anderer Stelle fehlen.

Nicht zuletzt schwingt im Gesetz auch ein gewisses Misstrauen gegenüber den öffentlichen Institutionen mit. Unser Verständnis ist ein anderes. Wir stehen hinter dem demokratischen Rechtsstaat und seinen Institutionen. Wir werden sehen, ob und wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt."

"Wir stehen hinter dem demokratischen Rechtsstaat und seinen Institutionen!"

Martin Modschiedler, Rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion