CDU lehnt Weihnachtsamnestie ab
Anlässlich des Weihnachtfestes entlässt Justizministerin Katja Meier wieder einmal per Gnadenentscheid Strafgefangene vorzeitig aus der Haft.
Anlässlich des Weihnachtfestes entlässt Justizministerin Katja Meier wieder einmal per Gnadenentscheid Strafgefangene vorzeitig aus der Haft.
Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Martin Modschiedler:
„Wir als CDU lehnen die sogenannte Weihnachtsamnestie ab. Es ist
falsch, wenn die Justizministerin gesprochenes Recht per Gnadenentscheid
wieder aushebelt. Besonders bedenklich ist diese Praxis unter der
signifikant hohen Rückfallquote von Amnestierten in den letzten beiden
Jahren – zumal wenn sie wegen schwerer Verbrechen wieder in den Knast
gekommen sind!“ Auch in den letzten Jahren sind Strafgefangene vorzeitig
aus der Haft entlassen worden. Von diesen 49 (2021) bzw. 60 (2020)
Amnestierten sind 13 (2021) bzw. 10 (2020) rückfällig geworden.
Modschiedler: „Wir halten eine solche Bevorzugung von Strafgefangenen aus Anlass des Weihnachtsfestes für ungerechtfertigt und auch verfassungsrechtlich bedenklich. Folgt man der Logik der Justizministerin stellt sich die Frage, ob künftig auch Strafgefangene vorzeitig entlassen werden, deren Haftzeit zu Ostern oder Pfingsten endet.“
„Darüber hinaus halten wir die Weihnachtsamnestie auch aus Opferschutzperspektive für falsch. Es kann nicht sein, dass jetzt ein Opfer eines Gewaltdeliktes, dass den Täter hinter Gittern glaubt, ihm am Glühweinstand auf dem Weihnachtsmarkt begegnen kann. So stärken wir nicht das Vertrauen in den Rechtsstaat“, so Modschiedler.