Abholung durch Kunden
Ab kommenden Montag (15. Februar) dürfen Händler in Sachsen den click&collect-Service wieder anbieten. Das bedeutet, online oder telefonisch bestellte Ware darf dann unter Beachtung strenger Regeln vor Ort im Geschäft abgeholt werden. Das hat das sächsische Kabinett auf seiner heutigen Sitzung beschlossen. Grundlage sind die weiter sinkenden Inzidenzwerte im Freistaat.
In Sachsen, das lange Zeit die höchste Corona-Inzidenz im Bundesgebiet hatte, überwog bisher die Befürchtung, dass es zu mehr Begegnungen und Kontakten oder gar Schlangenbildung kommt. Mit den niedrigeren Ansteckungszahlen ist die Nachverfolgung der Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter besser möglich und das ist die Voraussetzung für das Abholen bestellter Ware in Geschäften. Dafür wird die Sächsische Corona-Schutzverordnung angepasst, die am 15. Februar in Kraft tritt.
Öffnen dürfen die von der Schließung betroffenen Geschäfte jetzt auch zur Abholung von bestellter Ware und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften. Diese Waren müssen vorab telefonisch oder über Onlineangebote angeboten werden.