Landtag

Sondersitzungen zur „Querdenken“-Demonstration

Versammlungsgeschehen aufgearbeitet

Gestern (12. November) haben der Rechts- und der Innenausschuss des Landtages auf Antrag der Koalitionsfraktionen in einer Sondersitzung getagt. Es ging um das Demonstrationsgeschehen am 7. November in Leipzig.

Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler: "Nach der heutigen Sondersitzung ist klar: Die Querdenken-Demo hätte nie beginnen dürfen oder zumindest schnellstmöglich und nicht erst am späten Nachmittag durch die Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig aufgelöst werden müssen. Der Versammlungsbehörde war bereits vor Beginn der Demo klar, dass die vom Oberverwaltungsgericht Bautzen vorgegebene Begrenzung von maximal 16.000 Teilnehmern sowie die wesentlichen Auflagen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten des Abstandsgebots ganz überwiegend nicht eingehalten wurden."

Und der innenpolitische Sprecher, Rico Anton: „Die unqualifizierten Rücktrittsforderungen, auch von Teilen der Koalitionspartner, gegenüber Innenminister Roland Wöller sind vom Tisch. Die Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses hat klar gezeigt, dass die Polizei nicht anders handeln konnte als sie gehandelt hat.“

Corona-Schutz-Verordnung verschärft

Als Reaktion auf die Ereignisse vom vergangenen Wochenende in Leipzig hat die Sächsische Staatsregierung gestern die Corona-Schutz-Verordnung noch einmal angepasst.

  • Versammlungen sind ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1000 Teilnehmern zulässig.
  • Versammlungsteilnehmer, -leiter sowie Ordner müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Zwischen allen Versammlungsteilnehmern muss der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt sein.

Versammlungen mit mehr als 1000 Teilnehmern können genehmigt werden, wenn durch den Anmelder der Versammlung mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen das Infektionsrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann.

Die geänderte Corona-Schutz-Verordnung tritt heute (13. November 2020) in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 30. November 2020.