Familienfeiern bis zu 100 Personen
Am 30. Juni tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen in Kraft. Im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung (23. Juni) wurden die Eckpfeiler vorgestellt:
- Familienfeiern außerhalb des privaten Bereichs z.B. in Gaststätten werden mit bis zu 100 Personen zugelassen.
- Musikclubs mit genehmigtem Hygienekonzept dürfen öffnen, aber noch ohne Tanz.
- Mit genehmigten Hygienekonzept dürfen u.a. auch Schwimmbäder wieder öffnen.
- Ab dem 29. Juni können Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückkehren.
- Weiterhin muss beim Einkaufen und im ÖPNV der Mund-Nase-Schutz getragen werden!
- Die neue Verordnung gilt bis zum 17. Juli 2020.