Corona App

Neue Corona-Verordnung ab 30. Juni

Familienfeiern bis zu 100 Personen

Am 30. Juni tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen in Kraft. Im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung (23. Juni) wurden die Eckpfeiler vorgestellt:

  • Familienfeiern außerhalb des privaten Bereichs z.B. in Gaststätten werden mit bis zu 100 Personen zugelassen.
  • Musikclubs mit genehmigtem Hygienekonzept dürfen öffnen, aber noch ohne Tanz.
  • Mit genehmigten Hygienekonzept dürfen u.a. auch Schwimmbäder wieder öffnen.
  • Ab dem 29. Juni können Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückkehren.
  • Weiterhin muss beim Einkaufen und im ÖPNV der Mund-Nase-Schutz getragen werden!
  • Die neue Verordnung gilt bis zum 17. Juli 2020.

Hinweis zur Corona-Warn-App

An dieser Stelle auch noch ein Hinweis zur Corona-Warn-App:

Die Corona-Warn-App hilft, Infektionsketten schnell zu durchbrechen und so die Verbreitung des Corona-Virus zu hemmen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert, wenn Kontakt mit nachweislich Corona-positiv getesteten Personen bestanden hat.