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„Wir vergessen kein Opfer der SED-Diktatur!“

CDU setzt sich für Härtefälle ein

Heute beschloss das Präsidium des Sächsischen Landtags die „Richtlinie des Sächsischen Landtags über einen Härtefallfonds zur Gewährung von Unterstützungsleistungen an in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR aus politischen Gründen Verfolgte (RL Härtefallfonds SBZ/DDR)“. Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler: „Mit dieser Richtlinie wird nun klar geregelt, wie wir die in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR aus politischen Gründen Verfolgten in Härtefällen unterstützen können. Einmalig können bis zu maximal 5000 Euro an Opfer ausgezahlt werden. Möglich sind so Leistungen zur Linderung besonderer Notsituationen, in denen bisher bereitgestellte Hilfen nicht ausreichen.“

„Antragsberechtigt sind alle Personen, die ihren Wohnsitz in Sachsen haben, in der SBZ und/oder DDR politisch verfolgt und nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert wurden sowie in ihrer wirtschaftlichen Lage in besonderem Maße beeinträchtigt sind“, erklärt der CDU-Politiker. Die Opferbeauftragte der CDU-Fraktion, Ines Springer: „Es war der CDU besonders wichtig, an die Opfer der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR zu denken. Die kommunistische Gewaltherrschaft und deren Opfer vergessen wir nicht. Politisch Verfolgte aus dieser Zeit können nunmehr in Härtefallen Unterstützung erhalten.“

Hintergrund:
Anträge können bis zum 30. Juni eines jeden Jahres beim Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gestellt werden. Ein Beirat entscheidet über die Bewilligung.