Moderner Justizvollzug

Justitia 2597016 1920

Videoüberwachung von Hafträumen im sächsischen Justizvollzug eingeführt

Neben einer eigenen landesgesetzlichen Grundlage für den Vollzug des Jugendarrestes hat der Sächsische Landtag zahlreiche Regelungen an aktuelle Entwicklungen im Justizvollzug angepasst, um insbesondere die Sicherheit in den sächsischen Justizvollzugsanstalten weiter zu erhöhen.

So werden unter anderem die Videoüberwachung von Hafträumen und die Möglichkeit der disziplinarischen Trennung von Gefangenen eingeführt. Damit setzt der Freistaat Sachsen zugleich eine Empfehlung der Expertenkommission im Fall des mutmaßlichen IS-Terroristen Dschabir al-Bakr um.

Martin Modschiedler, Rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion dazu:

"Wir stehen zu einem modernen Jugendarrestvollzug bei dem stets die Resozialisierung im Mittelpunkt stehen muss. Jeder hat eine zweite Chance verdient, unser christliches Menschenbild gebietet dies.Aber auch und gerade der Schutz unserer sächsischen Vollzugbediensteten sowie die Praktikabilität von Maßnahmen ist uns ein großes Anliegen.

Die Videoüberwachung darf nur durch Anordnung erfolgen: Das heißt, es gibt vorher eine Erforderlichkeitsüberprüfung und muss demzufolge auch immer begründet werden. Mit dieser Regelung wird dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gleichwohl ausreichend Rechnung getragen."