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"Wir geben den Mitarbeitern im Strafvollzug ein modernes Gesetz!" Experten bestätigen CDU in Ausschussanhörung

(Dresden, 22. August 2018) Heute fand im Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtages eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf zu einem neuen Jugendarrestvollzugsgesetz und weiteren Gesetzesanpassungen insbesondere im Strafvollzug statt.

Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler: „Die Anhörung hat ergeben, dass der Gesetzentwurf modern ist und sogar im Hinblick auf die Speicherungsmöglichkeit von Videoaufnahmen zur Strafverfolgung eine deutschlandweite Vorreiterrolle haben wird. Sogar der bayerische Sachverständige stellte dar, dass es eine solche Regelung in Bayern bisher nicht gibt.“
„In Sachsen nimmt die Gesetzgebung aktuelle Entwicklungen ernst und gibt den Bediensteten im Strafvollzug für die Anwendung von legitimen und modernen Mitteln und Maßnahmen die gesetzliche Grundlage. Als CDU übernehmen wir damit Verantwortung für die Sicherheit unserer Bürger und wurden von den Sachverständigen bestätigt“, so Modschiedler.

Hintergrund:

Die Gesetzentwürfe treffen Regelungen zum Jugendarrest, d.h. relativ kurzen freiheitsentziehenden Maßnahmen gegenüber jungen Straftätern, und beinhalten weiterhin Vorschriften zum Einsatz moderner Mittel wie der Videoüberwachung in Haftzellen. Neben weiteren Gesetzesanpassungen sind insbesondere auch Verschärfungen im Hinblick auf Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Gefangenen und Arrestanten, welche selbst in Haft oder Arrest noch mit krimineller Energie extremistische oder terroristische Bestrebungen fortführen wollen und damit unsere Bürger, die Bediensteten der Anstalten aber auch resozialisierungswillige Mitgefangene gefährden, nun neu geregelt und geben den Bediensteten im Justizvollzug die notwendigen Grundlagen zur Sicherung der Resozialisierung bzw. Erziehung aller Gefangener und der Durchsetzung von Recht und Ordnung.