Starkes Auftreten von Polizei und Justiz schenkt Vertrauen und gibt Sicherheit!

Justizia Jpg

Die am 1. September 2018 in Kraft getretene Rundverfügung des Generalstaatsanwalts zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens sehe ich als wichtiges Signal an die Menschen in unserem Freistaat! Der Erlass soll bewirken, dass von dem Instrument des „beschleunigten Verfahrens“ durch die Ermittlungsbehörden und die Justiz häufiger Gebrauch gemacht wird als dies in der Vergangenheit der Fall war. Denn die Möglichkeit der Durchführung eines solchen Verfahrens besteht bereits. Nach § 417 der Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich den Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren stellen. Voraussetzung dafür ist entweder ein einfacher Sachverhalt oder das Vorliegen einer klaren Beweislage. Ziel ist es, die strafrechtliche Hauptverhandlung so schnell wie möglich nach der Tat durchzuführen.

Anwendung kann dieses besondere Verfahren bei Diebstählen, geringwertigen Drogendelikten, fremdenfeindlichen Straftaten oder auch bei Verletzung ausländerrechtlicher Bestimmungen finden. Die sächsischen Staatsanwaltschaften sollen zwar das beschleunigte Verfahren künftig häufiger beantragen – selbstverständlich liegt dann im nächsten Schritt aber die Entscheidung über die Durchführung dieses Verfahrens beim zuständigen Gericht in richterlicher Unabhängigkeit.

Und das ist nicht nur wichtig, um dem Angeklagten das Unrecht seiner Tat zeitnah vor Augen zu führen. Auch ist das beschleunigte Verfahren geeignet, den Verurteilten von weiteren Straftaten abzuhalten und zudem den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen: Polizei und Justiz arbeiten Hand in Hand für die Sicherheit und das Wohlergehen der Menschen.