1. Unser Personal
Wir werden in diesem Haushalt insgesamt 448 Stellen schaffen.
Der Justizvollzug wird damit erneut personell gestärkt. Es werden zusätzlich 120 Stellen in diesem Bereich geschaffen. Darüber hinaus erhält die Justiz 24 zusätzliche Stellen, darunter elf Stellen für Richter und Staatsanwälte, drei Stellen für die unterstützenden Geschäftsstellenbediensteten und vier Stellen für Justizwachtmeister. Dadurch soll u. a. ermöglicht werden, die Pressearbeit der Justiz zu intensivieren. Dies war ein besonderer Wunsch der Koalitionsfraktionen. Sechs der 24 Stellen werden daher den Staatsanwaltschaften gezielt für diesen Zweck zur Verfügung stehen.
Dies dient auch der Entlastung der Staatsanwälte, die bisher neben Öffentlichkeitsaufgaben auch mit der Führung von Ermittlungsverfahren betraut waren. Auch die Fortbildung der Staatsanwälte in diesem speziellen Bereich wird durch die entsprechenden Sachmittel unterstützt. Die Bevölkerung und die Presse können so schnell mit belegbaren und gesicherten Fakten versorgt werden, soweit es die Ermittlungsverfahren jeweils zulassen. Klar ist: Belegbare und gesicherte Fakten sind im Zeitalter von „Fake News“ und Co. ein kaum zu unterschätzender Wert! wichtiger denn je!
Und im Bereich Personal ebenfalls entscheidend: Sämtliche kw-Vermerke (künftig wegfallend) für die Jahre 2019 ff werden pauschal auf die Jahre 2021 ff verschoben. Damit können künftig freiwerdende Stellen wieder besetzt werden. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Faktor für die weitere Personalplanung.
Im Bereich des Justizvollzugs werden darüber hinaus 15 Projektmittelstellen für Dolmetscher und Psychologen und die 22 Projektmittelstellen für die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) bis 2024 verlängert.
Weiterhin werden 27 andere Stellen in Planstellen für Justizwachtmeister umgewandelt. Dadurch können Vollzugsbeamte auf den Stationen eingesetzt werden.
Unsere Justizvollzugsbeamten leisten eine verantwortungsvolle Arbeit. Dafür sind wir sehr dankbar und wollen dies noch stärker anerkennen. Daher führen wir die Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulage wieder ein. So wollen wir unsere Wertschätzung verdeutlichen und die betroffenen Beamten haben davon einen Vorteil bei ihren Altersbezügen. Dies gilt auch für die Polizeibeamten. Innere Sicherheit ist nur durch die Einheit von Polizei und Justiz zu gewährleisten.
Eine weitere Form der Anerkennung und Ansporn zugleich wird die Wechselschichtzulage sein. Beamte die zu ungünstigen Zeiten ihren Dienst tun oder nur kurze Ruhephasen zwischen den Diensten haben erhalten diese an die Bundesregeln angelehnte Zulage.
Ich freue mich, dass wir dies als Koalitionsfraktionen erreichen konnten. Dazu haben wir entsprechende Änderungsanträge zum Haushaltsbegleitgesetz eingebracht, um die entsprechenden Regelungen zu schaffen bzw. anzupassen.