Sächsischer Landtag beschließt Justizhaushalt

Justizhaushalt

Im Rahmen der abschließenden Beratung des Doppelhausaltes 2019/20 für den Freistaates Sachsen hat der Sächsische Landtag am 12. Dezember den Justizhaushalt beschlossen.

Es ist uns gelungen, nach den beiden vorangegangen Doppelhaushalten wieder einen Justizhaushalt aufzustellen, der die dritte Gewalt weiter stärkt und es ihr ermöglicht, unabhängig zu handeln und ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag in all seiner Bedeutung nachzukommen. Die Justiz ist ein entscheidender Bestandteil für die Innere Sicherheit in unserem Land. Sie ist aber auch ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft. Denn die schnelle Durchsetzbarkeit von Forderungen dient allen Unternehmern und letztlich auch deren Angestellten. Die finanziellen Voraussetzungen für eine nachhaltige Justizpolitik schafft dieser Doppelhaushalt. Dieser beinhaltet in den beiden Haushaltsjahren ein Gesamtvolumen von über 1,8 Milliarden Euro. Hinzu kommen über 90 Mio. Euro für Baumaßnahmen. Das kann sich sehen lassen.

Bereits in den letzten Jahren wurden die Bereiche der Gerichte und Staatsanwaltschaften und des Justizvollzugs gestärkt. Wir setzen diese Stärkung in folgenden fünf Bereichen fort.

1. Unser Personal

Wir werden in diesem Haushalt insgesamt 448 Stellen schaffen.

Der Justizvollzug wird damit erneut personell gestärkt. Es werden zusätzlich 120 Stellen in diesem Bereich geschaffen. Darüber hinaus erhält die Justiz 24 zusätzliche Stellen, darunter elf Stellen für Richter und Staatsanwälte, drei Stellen für die unterstützenden Geschäftsstellenbediensteten und vier Stellen für Justizwachtmeister. Dadurch soll u. a. ermöglicht werden, die Pressearbeit der Justiz zu intensivieren. Dies war ein besonderer Wunsch der Koalitionsfraktionen. Sechs der 24 Stellen werden daher den Staatsanwaltschaften gezielt für diesen Zweck zur Verfügung stehen.

Dies dient auch der Entlastung der Staatsanwälte, die bisher neben Öffentlichkeitsaufgaben auch mit der Führung von Ermittlungsverfahren betraut waren. Auch die Fortbildung der Staatsanwälte in diesem speziellen Bereich wird durch die entsprechenden Sachmittel unterstützt. Die Bevölkerung und die Presse können so schnell mit belegbaren und gesicherten Fakten versorgt werden, soweit es die Ermittlungsverfahren jeweils zulassen. Klar ist: Belegbare und gesicherte Fakten sind im Zeitalter von „Fake News“ und Co. ein kaum zu unterschätzender Wert! wichtiger denn je!

Und im Bereich Personal ebenfalls entscheidend: Sämtliche kw-Vermerke (künftig wegfallend) für die Jahre 2019 ff werden pauschal auf die Jahre 2021 ff verschoben. Damit können künftig freiwerdende Stellen wieder besetzt werden. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Faktor für die weitere Personalplanung.

Im Bereich des Justizvollzugs werden darüber hinaus 15 Projektmittelstellen für Dolmetscher und Psychologen und die 22 Projektmittelstellen für die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) bis 2024 verlängert.

Weiterhin werden 27 andere Stellen in Planstellen für Justizwachtmeister umgewandelt. Dadurch können Vollzugsbeamte auf den Stationen eingesetzt werden.

Unsere Justizvollzugsbeamten leisten eine verantwortungsvolle Arbeit. Dafür sind wir sehr dankbar und wollen dies noch stärker anerkennen. Daher führen wir die Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulage wieder ein. So wollen wir unsere Wertschätzung verdeutlichen und die betroffenen Beamten haben davon einen Vorteil bei ihren Altersbezügen. Dies gilt auch für die Polizeibeamten. Innere Sicherheit ist nur durch die Einheit von Polizei und Justiz zu gewährleisten.

Eine weitere Form der Anerkennung und Ansporn zugleich wird die Wechselschichtzulage sein. Beamte die zu ungünstigen Zeiten ihren Dienst tun oder nur kurze Ruhephasen zwischen den Diensten haben erhalten diese an die Bundesregeln angelehnte Zulage.

Ich freue mich, dass wir dies als Koalitionsfraktionen erreichen konnten. Dazu haben wir entsprechende Änderungsanträge zum Haushaltsbegleitgesetz eingebracht, um die entsprechenden Regelungen zu schaffen bzw. anzupassen.

2. Unsere Ausbildungsoffensive

Für die Umsetzung der Ausbildungsoffensive schaffen wir insgesamt 279 zusätzliche Stellen für Anwärter und Referendare der Justiz. Zugleich werden die Voraussetzungen für die Erweiterung der Ausbildung am Ausbildungszentrum Bobritzsch ermöglicht. Die hierfür erforderlichen Sachmittel werden ebenso bereitgestellt wie zusätzliche 14 Stellen für Lehrkräfte und Verwaltungsbedienstete. Das ist nachhaltige Politik. So schaffen wir Sicherheit für die Zukunft.

3. Unser Justizvollzug - Sicherheitsausstattung

In die Sicherheit des Justizvollzuges werden 1,3 Mio. Euro investiert. Die Mittel sind u.a. für die Beschaffung von Schutzwesten, Schlagschutzhelmen und Schutzhandschuhen für die Mitarbeiter des allgemeinen Justizvollzugsdienstes sowie Paketröntgenanlagen veranschlagt. Zudem sollen neue Drogen- und Handyspürhunde angeschafft werden. Die Hunde sollen aber nicht die bereits beschlossenen Handyblocker ersetzen.

Auf Antrag der CDU-Fraktionen werden zudem noch zusätzliche Mittel zur Beschaffung von Teleskopeinsatzstöcken und Pfefferspray bereitgestellt. Wir stehen hinter den Beamten im Justizvollzug. Diese können sich jederzeit auf uns verlassen.

4. Investitionen in die IT der Justiz

In die IT der sächsischen Justiz werden im kommenden Doppelhaushalt 40 Mio. EUR investiert (20 Mio. pro Jahr). Damit soll u.a. die Einführung der elektronischen Gerichtsakte finanziert werden.

Die Digitalisierung ist ein Megatrend. Sie bietet vielfältige Möglichkeiten, um Vorgänge effizienter zu bearbeiten. Zugleich muss aber auch in diesem Bereich die Sicherheit in allen Belangen gewährleistet werden. Das kostet Geld. Wir stellen dies zur Verfügung und ermöglichen so eine moderne digitale Justiz.

5. Baumaßnahme in JVA´s und Gerichten

Wichtige Bauvorhaben der Justiz und des Justizvollzuges werden fortgeführt. Dies betrifft u.a. den Bau der Staatsanwaltschaft in Leipzig, die Großen Baumaßnahmen der Amtsgerichte Borna und Freiberg sowie die Sanierung der Justizvollzugsanstalt Torgau. Der Neubau des Krankenhauses in der Justizvollzugsanstalt Leipzig soll im Jahr 2019 fertiggestellt werden.

Fazit: der Justizhaushalt kann sich sehen lassen.

Die Justiz ist wichtiger Bestandteil der Inneren Sicherheit. So wird der Rechtsfrieden im Freistaat Sachsen gesichert und der Rechtsstaat gewährleistet. Das Vertrauen der Menschen in die Justiz muss gesichert werden. Der Rechtsstaat ist wesentliche Grundlage unseres demokratischen Gemeinwesens.

Die Menschen die im Freistaat Sachsen im Bereich der Justiz arbeiten, leisten einen beeindruckenden Dienst. Ich selbst habe in den vergangenen Jahren alle Justizvollzugsanstalten und viele Gerichte im Freistaat besucht und das Gespräch mit den Vollzugsbeamten, den Anstaltsleitungen, Richtern und Staatsanwälten gesucht. Es gibt auch im Justizbereich viele Veränderungen und auch Erschwernisse. Nicht zuletzt die hohe Anzahl ausländischer Strafgefangener stellt eine große Herausforderung dar. Mich begeistert, mit welchem Engagement sie alle ihre Arbeit mit hoher Professionalität und weit über das zu erwartende Maß erfüllen. Sie sind das Fundament für unsere sächsische Justiz. Wir können stolz auf sie sein.

Unser Haushalt des Justizministeriums ist nachhaltig und zukunftsfähig. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der inneren Sicherheit und ist Garant für ein funktionierendes Rechts- und Gerichtswesen. Dies ist bedeutsam für die Menschen im Land, die Gesellschaft insgesamt und nicht zuletzt auch für die Wirtschaft in Sachsen. Unser Rechtsstaat funktioniert sehr gut. Unsere Bürger – wir alle – können uns auf ihn verlassen. Diese Verlässlichkeit stellt der Justizhaushalt sicher!