Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Der Entwurf sieht für die Justiz trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen eine solide Finanzierung und Stellenausstattung vor, der Kontinuität in den wichtigen Bereichen der Personalplanung sowie Digitalisierung der Justiz ermöglicht.
Das Ausgabevolumen im Einzelplan 06 wird im Jahr 2025 mit 997 Millionen Euro in etwa auf dem Niveau der vergangenen Justizhaushalte bleiben. Der Justizhaushalt dient überwiegend zur Finanzierung der Judikative als dritter Staatsgewalt und ist daher einerseits durch einen großen Personalkörper und andererseits durch pflichtige Aufgaben geprägt, die zu einem überwiegenden Teil der Erfüllung des Justizgewährungsanspruchs dienen, zu denen zum Beispiel die Strafverfolgung und der Strafvollzug zählen.