Die federführend vom sächsischen Justizministerium erarbeitete neue Verwaltungsvorschrift der Staatsregierung schafft ab 15. März 2025 für die von der Sächsischen Staatsregierung und den einzelnen Ressorts entworfenen sächsischen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften eine Reihe von Vereinfachungen. Das dient zugleich der Wahrung einer einheitlichen Gesetzessprache in Bund und Ländern.
Vor allem wurden – zur deutlichen Entlastung der Rechtssetzung – die sächsischen Sonderregeln für eine geschlechtergerechte Gesetzessprache gestrichen. Diese zwangen bisher u. a. bei jeder Gesetzesänderung zur entsprechenden Umformulierung des gesamten Gesetzes, was dazu geführt hat, dass auf notwendige Gesetzesänderungen verzichtet wurde. Dieser enorme bürokratische Mehraufwand wird gestoppt. Der entstandene Normenstau kann nun abgebaut werden. Künftig sind in Sachsen nur noch die auch auf Bundesebene dafür geltenden Regeln anzuwenden, die insofern einen weiten Spielraum einräumen.