Bildbasierte sexualisierte Gewalt – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes
Die Justizministerkonferenz beschäftigte sich auf Initiative von Niedersachsen, Hamburg und dem Saarland erneut intensiv mit verschiedenen Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt. Hierzu zählen beispielsweise »Deepfakes« – durch KI manipulierte Bilder und Videos – oder das sog. »Doxing«, bei dem die Täter kompromittierende Bildaufnahmen mit persönlichen Daten, etwa Klarnamen, Adressen oder den Telefonnummern der Betroffenen veröffentlichen. Für die Opfer – meist junge Mädchen und Frauen – haben solche zutiefst verachtenswerten Taten und die damit verbundene persönliche Erniedrigung oft fatale Konsequenzen: von Ängsten und sozialer Isolation bis – im Extremfall – zum Suizid. Die Justizministerinnen und Justizminister waren sich darüber einig, dass der Staat solchen Taten auch mit den Mitteln des Strafrechts zukünftig noch entschlossener entgegentreten muss. Sie forderten den Bund daher dazu auf, in diesem Bereich weiterhin bestehende Strafbarkeitslücken schnellstmöglich zu schließen und mögliche Strafschärfungen auf den Prüfstand zu stellen.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, zugleich Sprecher der unions-geführten Länder (B-Seite): "Wenn es um die Zukunft unseres Rechtsstaats geht, stehen alle 16 Bundesländer zusammen. Das zeigt sich auch in unserem gemeinsamen Appell an die neue Bundesjustizministerin. Den Rechtsstaat zu bewahren und seine Resilienz zu stärken, bleibt eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Neben der personellen Stärkung muss die Digitalisierung tragende Säule des neuen Pakts für den Rechtsstaat sein. Die Menschen er-warten zu Recht eine moderne, schnelle und bürgernahe Justiz. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen und Tempo machen. Neben weiteren Investitionen in die Infrastruktur brauchen wir die Reform der Prozessordnungen und unterstützende KI-Lösungen, um die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen zu erreichen. Die Reformkommission hat hierzu bereits Empfehlungen für den Zivilprozess der Zukunft vorgelegt. Für das Strafprozessrecht wird eine Reformkommission ebenfalls Vorschläge erarbeiten."
Gemeinsam mit Hessen setzte sich Bayern erfolgreich für eine Modernisierung der Strafprozessordnung ein. Dazu gehört z. B. ein rechtlicher Rahmen für den Betrieb einer Beweismittelcloud von Polizei und Justiz. Der bayerische Justizminister: "Wir stoßen teilweise an Grenzen, weil die Prozessordnungen nicht Schritt halten. Deshalb setze ich große Hoffnungen in die Modernisierung des Strafprozesses und des Zivilprozesses, die von Bayern lange gefordert wurde und jetzt auch im Koalitionsvertrag verankert ist. Es liegen schon heute ausgereifte technische Lösungen vor, mit denen sich digitale Beweismittel im Strafprozess viel effektiver einsetzen lassen. Dazu zählen beispielsweise die bereits in Zivilverfahren bewährte Videovernehmung oder virtuelle Tatort-Begehungen. Deshalb sehe ich gesetzgeberischen Optimierungsbedarf beim Erfassen, Verarbeiten und der Einführung digitaler Beweismittel. Die Strafprozessordnung muss auf die Höhe des digitalen Zeitalters gebracht werden."