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Sachsen fördert das Archiv Bürgerbewegung Leipzig mit rund 47.000 Euro

Mittel für räumliche & technische Ausstattung

Der Freistaat Sachsen fördert das Archiv Bürgerbewegung Leipzig e. V. mit rund 47.000 Euro aus PMO-Mitteln. Die Mittel sind für die räumliche und technische Ausstattung bestimmt. So soll mit dem Geld die Ausstattung eines vierten Raumes in der Außenstelle Kantstraße finanziert werden, verschiedene Technik vom Dokumentenscanner bis zur interaktiven Tafel für pädagogische Zwecke angeschafft und die Online-Datenbank erweitert werden. Diese beinhaltet den Zugang zu relevanten Dokumenten aus ganz Sachsen und wurde im Rahmen eines früheren PMO-Projektes von 2019 bis 2020 aufgebaut.

»Ich freue mich sehr, dass wir das Archiv Bürgerbewegung e.V. erneut mit PMO-Mitteln unterstützen können. Es ist wichtig, dass dieses wertvolle Erbe der Sammlung für nachfolgende Generationen erhalten bleibt und authentische Einblicke in die damalige Diktatur und des politischen Protestes gibt. Gleichzeitig erinnert der Verein an die Opfer der Diktatur in der DDR. Mit seiner Arbeit fördert er auch die Auseinandersetzung mit unseren aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und macht unsere Verantwortung für Demokratie und Freiheit bewusst. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Archivs Bürgerbewegung e.V. herzlich für ihre Arbeit«, sagte die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch.

Das Archiv Bürgerbewegung e.V. ist eines von drei »Archiven der Bürgerbewegung der ehemaligen DDR«, deren laufender Betrieb vom Freistaat Sachsen über die Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft finanziert wird. Das Archiv bewahrt mit seinen Sammlungen die Zeugnisse der friedlichen des politischen Protestes in der DDR und der Revolution 1989. Neben Dokumenten verfügt das Archiv auch über Fotografien sowie Videos und Audioaufnahmen.

Hintergrund zu den PMO-Mitteln

Die Mittel stammen aus dem Vermögen der Parteien und der ihnen verbundenen Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO). Nach der deutschen Wiedervereinigung verwaltete die Treuhandanstalt das Vermögen von SED und anderen Massenorganisationen der DDR.

Die SED aber auch andere Parteien hatten Teile ihres Vermögens über Scheinfirmen auf Banken in der Schweiz transferiert. In jahrelangen Rechtsstreitigkeiten gegen verschiedene Banken, zuletzt unter der Regie der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die vom Bundesfinanzministerium als Treuhandnachfolge eingesetzt worden war, wurde auf die Herausgabe dieser Vermögenswerte geklagt. Das verfügbare Vermögen wird auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.1991 auf die ostdeutschen Bundesländer verteilt. Der Einigungsvertrag legt zur Mittelverwendung fest: Die ostdeutschen Länder müssen das Geld für Maßnahmen der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder für investive oder investitionsfördernde Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich einsetzen.

"Der Verein leistet hier großartige Arbeit!"

Martin Modschiedler, Landtagsabgeordneter für Blasewitz/Striesen