Die sächsische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung (8. Juni) eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet. Sie tritt am 14. Juni 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. Juni 2021. Vorgaben für Kitas und Schulen werden ab sofort durch eine eigene Verordnung des Kultusministeriums geregelt.