Für eine konsequente Strafverfolgung durch die sächsischen Staatsanwaltschaften
Zum 1. Juli sind die gemeinsamen Richtlinien der sächsischen Staatsanwaltschaften zur Strafverfolgung in Kraft getreten. Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler:
„Das ist ein gutes Zeichen für die Bürger unseres Landes und ein klares Signal an jeden Kriminellen: Sachsen zeigt klare Kante auch bei Bagatelldelikten. Der eingeschlagene Weg einer konsequenten Strafverfolgung wird fortsetzt. Die neuen Richtlinien führen damit die 2019 durch den Generalstaatsanwalt erlassene Rundverfügung fort. Auch sogenannte Bagatelldelikte wie Ladendiebstahl, Beleidigung oder Übergriffe auf Rettungskräfte werden zur Anklage gebracht."