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Sächsische Impfzentren gehen in Betrieb

Priorisierte Berufsgruppen werden zuerst geimpft

In Sachsen werden die Impfzentren in den 13 Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten am kommenden Montag, 11. Januar, ihren Betrieb aufnehmen, da nun kontinuierlich, allerdings weiter nur begrenzt, Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Zunächst werden dort Angehörige prioritär zu impfender Berufsgruppen mittels Gruppenterminen geimpft (z.B. Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Rettungsdiensten etc.).

Der Freistaat hat bislang 68 250 Impfdosen für 34 125 Personen geliefert bekommen. Gemäß der Absprache der Gesundheitsministerkonferenz wird 50 Prozent des gelieferten Impfstoffes für die nötige zweite Impfung zurückgelegt. Über die Hälfte der Impfdosen (38 025 Dosen) wurden an die Krankenhäuser ausgeliefert, die in eigener Verantwortung ihr Personal impfen. Dies entspricht der priorisierten Zahl der Klinik-Beschäftigten von 19 000 Personen. Dort ist die Lage besonders dramatisch. Der Rest steht mobilen Impfteams für die Pflegeeinrichtungen sowie ab Montag den Impfzentren zur Verfügung.

Verteilung des Impfstoffs

Für den Januar sind für den Freistaat insgesamt 102 375 Impfdosen für 51 187 Personen durch den Bund angekündigt. Geimpft wird seit dem 27. Dezember durch mobile Teams in Pflegeeinrichtungen sowie das Personal in Krankenhäusern. Diese führen die Impfungen selbst durch. Aufgrund des begrenzt vorhandenen Impfstoffs gilt eine Rechtsverordnung des Bundes zur Priorisierung von Personengruppen. In die Gruppe der höchsten Priorität fallen in Sachsen etwa 457 000 Menschen. Nach derzeitiger Planung ist davon auszugehen, dass bis Ende Januar etwa 18 Prozent der Priorisierungsgruppe 1 geimpft werden kann. Kalkuliert wird ab kommender Woche pro Tag sachsenweit mit bis zu 2800 Impfungen. Die Zahl der geplanten Impfdosen für die mobilen Teams und Impfzentren in Landkreisen orientiert sich an der jeweiligen Bevölkerungszahl. Jedes Impfteam kann täglich in den Landkreisen 100 Impfdosen verimpfen, in den kreisfreien Städten perspektivisch zwei Teams 200 Dosen. Die restlichen Dosen gehen in die Impfzentren. Nach derzeitiger Kalkulation werden jedem Impfzentrum je nach Bevölkerungsanteil des Landkreises zunächst 50 bis 230 Impfdosen pro Tag zugeteilt. Trifft mehr Impfstoff ein, kann dieser jederzeit in das System eingespeist werden.

Terminbuchung online

Am kommenden Montag soll die Terminbuchungsseite für individuelle Impftermine online starten. In Kürze wird auch eine Hotline für Terminbuchungen geschaltet. Eine Impfung im Impfzentrum wird nur mit Termin möglich sein. Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden. Es wird rechtzeitig über die Details informiert. Im Fokus stehen zunächst über 80-Jährige, die einen Termin im Impfzentrum wahrnehmen können. Staatsministerin Köpping: Auch für wenig mobile über 80-Jährige, die nicht in ein Impfzentrum kommen können, wird es eine Lösung geben. Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird ein Angebot erhalten.

Hintergrund

Das Sozialministerium hat das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Corona-Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe und die Malteser sowie die kommunale Ebene. Für das ärztliche Personal ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVS) zuständig.

Die Impfzentren selbst sollen täglich geöffnet sein. Unter der Woche plant das DRK zehn Stunden und am Wochenende Öffnungszeiten von acht Stunden. Ein Impfzentrum wird mit mindestens zwei Impfstrecken ausgestattet werden. Die größten Objekte können aber nach Bedarf auf bis zu zehn solcher Strecken erweitert werden. Pro Tag können so sachsenweit bis zu 13.000 Bürgerinnen und Bürger geimpft werden. Weitere ortsnahe Filialen der Impfzentren sollen in Absprache mit den Landkreisen eingerichtet werden, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht. Derzeit ist dies noch nicht möglich.

Höchste Priorität bei der Corona-Schutz-Impfung haben laut Impfverordnung des Bundes:

  • über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten und
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin).