Bildung Schule

Impfangebot für Beschäftigte an Schulen

Ab Freitag, 16. April 2021

In Sachsen wird der Kreis der Impfberechtigten, die an Schulen beschäftigt sind, deutlich ausgeweitet. Ab Freitag, 16. April 2021, zählen dazu alle Personen, die an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen tätig sind. Bislang waren bereits Beschäftigte in Kitas, Kindertagespflege sowie an Grund- und Förderschulen impfberechtigt. Sie können bevorzugt online einen Impftermin buchen. Bei der Registrierung und Berechtigungsprüfung ist dafür im Menü »Personen mit hoher Priorität (Priorisierungsgruppe 2) gemäß §3 CoronaImpfV« auszuwählen.

In Sachsen sind derzeit Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 sowie Personen von 60 bis 69 Jahre (nur AstraZeneca) impfberechtigt. Sie alle können weiterhin gleichberechtigt Impftermine buchen. Eine Freigabe von Impfungen für die gesamte Priorisierungsgruppe 3 ist für kommende Woche geplant. Es wird rechtzeitig informiert, ab wann Buchungen möglich sind.

"Dass sich ab morgen auch die Lehrerinnen und Lehrer impfen lassen können, ist ein gutes Signal. So kommen wir mit Blick auf die Absicherung des Schulbetriebes wieder ein Stück voran."

Martin Modschiedler, Landtagsabgeordneter für Blasewitz/Striesen