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Gewalt gegen Polizei: "Strafe muss auf den Fuß folgen!"

CDU-Fraktion für schnelle Verfahren bei Gewalt gegen Polizisten

Im bayerischen Schweinfurt sind gestern zwei Männer nur einen Tag nach einer nicht angemeldeten Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in einem raschen Verfahren zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten zuvor Polizisten angegriffen und diese geschlagen bzw. versucht, ihnen ins Gesicht zu treten.

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rico Anton: „Angriffe auf Polizisten sind widerwärtig, leider kommen sie auch in Sachsen bei den Corona-Protesten immer häufiger vor. Sie müssen wie in Bayern umgehend mit schnellen Urteilen bestraft werden. Das sind wir unseren Polizisten schuldig, die jeden Tag für die Sicherheit der Bürger ihren Kopf hinhalten!“

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler: „Die Strafe muss auf den Fuß folgen. Dazu sind beschleunigte Verfahren das geeignete Mittel. Dieses muss auch in Sachsen verstärkt eingesetzt werden, wenn es zu Angriffen auf die Polizei, Rettungskräfte oder Feuerwehr kommt. Der Staat muss zeigen, dass er sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt.“

Über beschleunigte Verfahren

Bei dem beschleunigten Verfahren handelt es sich um eine besondere Verfahrensart der Strafprozessordnung. Die Besonderheiten gegenüber dem normalen Strafverfahren bestehen unter anderem darin, dass die Anklage mündlich erhoben werden kann, eine Ladung des Beschuldigten nur unter bestimmten Umständen zu erfolgen hat und innerhalb von 24 Stunden erfolgen kann. Ziel ist es, die strafrechtliche Hauptverhandlung so schnell wie möglich nach der Tat durchzuführen. Dies ist möglich bei Fällen, die aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geeignet sind.