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Dresden: Erste Lockerungen

Die Landeshauptstadt Dresden hat erste Beschränkungen des öffentlichen Lebens aufgehoben. Rechtliche Grundlage für die neue Dresdner Allgemeinverfügung vom 13. Februar ist sowohl die vorherige als auch die seit heute in Kraft getretene Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die den Landkreisen und Kreisfreien Städten diese Möglichkeit einräumt.

Voraussetzung ist die Unterschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner für die Dauer von fünf Tagen sowohl auf Ebene des Freistaates Sachsen als auch auf Ebene der Landeshauptstadt Dresden.

Seit Sonntag, dem 14. Februar ist in Dresden die nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr aufgehoben. Damit erweitert sich der Katalog der triftigen Gründe zum Verlassen der Unterkunft. Es gelten somit die Gleichen, die auch am restlichen Tag das Verlassen der Unterkunft rechtfertigen. So sind beispielsweise Besuche von einer weiteren, nicht zum Hausstand gehörenden Person, nach 22 Uhr möglich.

Seit heute ist mit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung auch die 15-Kilometer-Beschränkung um den Wohnbereich, die Unterkunft oder den Arbeitsplatz aufgehoben. Dies betrifft mögliche Versorgungsgänge aber auch den Individualsport und die Bewegung im Freien, soweit keine touristischen Ziele oder Zwecke verfolgt werden und der Nachbarlandkreis ebenfalls die 15-Kilometer-Beschränkung aufgehoben hat. Die Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen sind grundsätzlich zu beachten.

Bei einem erneuten Anstieg des Infektionsgeschehens werden diese Lockerungen wieder rückgängig gemacht.




Die gemeinsamen Kraftanstrengungen und die Einschränkungen der vergangenen Wochen haben Wirkung gezeigt: die Fallzahlen gehen zurück. Erste, vorsichtige Schritte der Lockerungen sind ein wichtiges Zeichen an Dresdens Bürgerinnen und Bürger. Zusammen müssen wir weiter am Rückgang der Infektionen arbeiten und dürfen jetzt nicht nachlassen.

Martin Modschiedler, Mitglied des Sächsischen Landtags