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Weiterer Schritt in Richtung Normalität

Erleichterungen durch neuste Corona-Verordnung

Gestern (12. Mai 2020) hat das Kabinett von Ministerpräsident Michael Kretschmer eine neue Corona-Verordnung verabschiedet. Ab dem 15. Mai sollen weitere Erleichterungen in Kraft treten.

Zusätzlich zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten ist künftig auch der Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt.

Neu sind auch Zusammenkünfte der eigenen Kinder im eigenen Wohnbereich mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen Kita-Gruppe zum Zweck gemeinsamen Lernens oder geteilter Betreuung.

Wiedereröffnungen

Mit entsprechenden Hygienekonzepten können ab 15. Mai u.a. wieder öffnen:

  • Gastronomie, Hotels und Pensionen
  • Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser
  • Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten (innen & außen) ohne Publikum
  • Freibäder, Freizeit- und Vergnügungsparks
  • Fahr-, Flug- und Bootsschulen (einschließlich Übungsstunden und praktischen Prüfungen)

Außerdem entfällt die 800-Quadratmeter-Regelung für den Einzelhandel. Es gilt die Formel: ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Geschlossen bleiben hingegen weiterhin Schwimmbäder, Saunen, Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Reisebusreisen und Prostitutionsstätten.

Ab 18. Mai 2020 werden auch alle Kindertageseinrichtungen unter Einhaltung weitreichender und strenger hygienischer Maßnahmen und einem Konzept der „festen Gruppen“ für alle Kinder wieder öffnen.

Ebenso werden alle Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder in der Schule unterrichtet. Auch für alle übrigen Schüler weiterführender Schulen soll ab dem 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein.

Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulbesuchspflicht soll wieder für alle Schüler gelten.