Abstand

Was steht in der neuen Corona-Schutzverordnung?

Inhalt der neuen Verordnung

Seit heute gilt im Freistaat die neue Corona-Schutzverordnung. Die Kernpunkte sind hier noch einmal kurz zusammengefasst:

  • Kontaktbeschränkung sowie Mund-Nase-Bedeckungspflicht beim Einkaufen und in Bus und Bahn bleiben
  • Gottesdienste sind unter Einhaltung der bestehenden Hygienevorschriften ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich.
  • Ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit maximal 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten sind künftig möglich.
  • Gedenkstätten, Bibliotheken (nur Medienausleihe), Archive, Museen, Ausstellungen, Galerien und Außenanlagen von Tierparks, Botanischen sowie Zoologischen Gärten dürfen öffnen.
  • Spielplätze dürfen wieder genutzt werden, wenn ein entsprechendes Nutzungskonzept von der Kommune genehmigt wird.
  • Außensportstätten sind unter Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften wieder zur Nutzung zugelassen.
  • Friseure, Kosmetikstudios dürfen wieder öffnen.
  • Einkaufszentren müssen zur Öffnung ein entsprechendes Konzept mit dem Gesundheitsamt abstimmen.
  • Für den Einzelhandel ist weiterhin eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern erlaubt (Absperrung oder Unterteilung sind künftig aber möglich).
  • Betreuungsangebote in der Kindertagespflege sind ab dem 4. Mai ebenfalls wieder möglich.
  • Ab 6. Mai öffnen Schulen für Grundschüler (4. Klasse) und Schüler der Vorabschlussklassen (8., 9. Klassen sowie 11. Klasse).