Soforthilfe

Coronakrise: Einmalzahlung vom Bund

Seit heute, Montag, 30. März 2020, können sächsische Unternehmen die Soforthilfe des Bundes beantragen. Das gilt für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Schnell und unbürokratisch erhalten diese Unternehmen zur Sicherstellung ihrer Liquidität eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von

  • bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
  • bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).

Die Soforthilfe ist Teil des Milliardenpakets, das vergangene Woche vom Bundestag beschlossen worden ist.