Betreuung

Sachsen erweitert Anspruch auf Notfallbetreuung

Änderung ab 24. März 0:00 Uhr

Eltern, die in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind, haben Anspruch auf eine Notbetreuung durch Kita (Kindertagespflege) oder Grundschule. Jetzt wurden die entsprechenden Berufsfelder und Bestimmungen erweitert.

Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun unter anderem auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.

Außerdem liegt nun auch ein Anspruch auf die Notfallbetreuung vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einem der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Dabei muss es sich allerdings um einen Beruf im Gesundheits- oder Pflegewesen sowie bei der Polizei handeln.