Fussball

Weitere Lockerungen im Sport

Gute Nachricht für alle Sportlerinnen und Sportler in Sachsen

Training und Wettkämpfe in und auf Sportstätten werden im Freistaat mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung (ab dem 6. Juni 2020) wieder für jede Sportart möglich sein. Auch Hallenbäder dürfen wieder öffnen.

Die jeweiligen Fachverbände sind angehalten, sportartspezifische Hygienekonzepte zu erstellen. Darüber hinaus ist natürlich jeder Einzelne in der Verantwortung, die gültigen Hygieneauflagen einzuhalten.