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Sachsen beantragt, Verunglimpfungen der EU unter Strafe zu stellen

Gesetzesentwurf im Bundesrat

In der heutigen Sitzung des Bundesrates hat der Freistaat Sachsen einen Gesetzesentwurf eingebracht, um die Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe zu stellen. Nach geltender Rechtslage sind zwar die Symbole der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, nicht aber der Europäischen Union strafrechtlich geschützt.

Der Entwurf hat das Ziel, die Symbole der Europäischen Union den Symbolen und den Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland gleichzustellen. Bereits in der Präambel des Grundgesetzes ist die verfassungsrechtliche Grundentscheidung zur Einigung Europas verankert. Die Verwirklichung dieses vereinten Europas ist Staatszielbestimmung und ein rechtsverbindlicher Auftrag. Diesem Auftrag wird nachgekommen, wenn die Europäische Union umfassend unterstützt und vor feindseligen Angriffen geschützt wird.

Zum Schutz der Europäischen Union und als klare Botschaft an potentielle Täter sieht Sachsens Gesetzesentwurf vor, dass die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der Europäischen Union unter Strafe gestellt wird. Der Strafrahmen sieht hierbei eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Auch der Versuch soll strafbar sein.

Hintergrund:
Am 1. Mai trampelten Rechtsextremisten in Plauen öffentlich über die Europafahne, die mit ihren 12 Sternen symbolisch für den Frieden und die Einheit Europas steht.

Dazu Martin Modschiedler: "Europa ist ein anstrengendes, aber lohnendes Projekt! Deutschland und Sachsen sind fest in die Europäische Union eingebunden. Und das ist gut so!"