Grundgesetz

70 Jahre Grundgesetz – ein Grund zum Feiern

Deutschland ist in bester Verfassung. Das Grundgesetz ist ein Glücksfall für unser Land und das jeden Tag auf‘s Neue! Für uns alle ein Grund zum Feiern!

Denn Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind uns nicht in den Schoß gefallen. Dazu genügt ein Blick in unsere eigene bewegte Vergangenheit. In diesem Jahr feiern wir drei entscheidende Wegmarken der deutschen Demokratiegeschichte: 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung, 70 Jahre Grundgesetz und 30 Jahre Friedliche Revolution.

Dass wir heute so selbstverständlich zur Wahl gehen können, haben wir vielen mutigen Menschen zu verdanken!

Ich lade Sie deshalb auf eine kleine Zeitreise ein: Am 23. Mai 1949, fast auf den Tag genau vor 70 Jahren, wurde das Grundgesetz durch den Parlamentarischen Rat in einer feierlichen Sitzung in Bonn ausgefertigt und verkündet. Ein Glücksfall der deutschen Geschichte!

Das wird besonders im Vergleich mit der Vorgängerin deutlich. Die Weimarer Reichsverfassung galt nicht einmal 14 Jahre lang und scheiterte in einem katastrophalen Umsturz.

Natürlich: Die Beurteilung einer Verfassung lässt sich nicht allein an ihrer formellen Gültigkeit festmachen. Entscheidend sind die verbindliche Formulierung politischer Verfahren und Prinzipien und die Anwendung als unmittelbar geltendes Recht.

Verfassungsrecht wird in der Bundesrepublik bereits in der juristischen Grundausbildung vermittelt. Die Anwendung des Regelwerks auf konkrete Sachverhalte holt es in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger, in Amts- und Gerichtsstuben sowie die Plenarsäle der Vertretungskörperschaften.

Darin unterscheidet sich das Grundgesetz grundsätzlich von der DDR-Verfassung. Mangels klarer Durchsetzungsmechanismen blieb sie als politisches Dokument nahezu bedeutungslos.

An dieser Stelle nehme ich Sie erneut auf Zeitreise mit: Am 23. August 1990, gegen 3 Uhr morgens, beschloss die Volkskammer mit überwältigender Mehrheit den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des bundesdeutschen Grundgesetzes nach Artikel 23. Wie weitsichtig die Mütter und Väter des Grundgesetzes doch waren, als sie diesen Artikel im Jahr 1949 festschrieben!

Ich sage es an dieser Stelle gern nochmal: 70 Jahre GG sind ein Grund zum Feiern! Was es für uns alle ermöglicht, lässt sich kaum in Worte fassen.

Besonders auf die in Artikel 1-19 festgeschriebenen Grundrechte möchte ich nochmal eingehen: Menschenwürde und Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte, Persönliche Freiheitsrechte, Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft, Ehe, Familie, Kinder, Schulwesen, Versammlungsfreiheit und noch einige mehr.

Die Grundrechte sind unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar! Sie sind einerseits subjektive Rechte, die in ihrer Funktion als Abwehr-, Leistungs- und staatsbürgerliche Rechte alle Staatsgewalt binden. Sie sind aber auch objektive Rechte und bilden die Grundlage für die Auslegung und Anwendung jeden einfachen Rechts.

Das Grundgesetz ist nicht nur erfolgreich wegen seiner wegweisenden Inhalte. Das liegt auch an den prägnanten Formulierungen und dem breiten politischen Konsens, der das GG überhaupt ermöglichte.

Garantien des Grundgesetzes sind ein großes Privileg. Unsere Aufgabe ist es, sie zu schützen und Demokratie leben! Wir müssen jeden Tag für unser Grundgesetz, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und unseren Rechtsstaat eintreten!