Mit einem Gesetzentwurf möchte die AfD nach eigenen Aussagen die direkte Demokratie in Sachsen weiterentwickeln und stärken. So soll beispielsweise die für Volksanträge und Volksbegehren erforderliche Zahl von Unterschriften abgesenkt und dafür die Sächsische Verfassung geändert werden. Gefordert wir auch die Einführung eines sogenannten fakultativen Referendums. Ich will im Folgenden näher darauf eingehen.