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KLARTEXT: "Das bisschen Haushalt!?" - Einblick in die Verhandlungen zum sächsischen Doppelhaushalt

Die ersten Schritte auf dem Weg zu Verabschiedung des Haushaltsplans 2019/2020 sind gemacht: Im Rahmen der „Ersten Beratung“ Mitte August hat Finanzminister Dr. Matthias Haß den Mitgliedern des Sächsischen Landtags den Entwurf des neuen Haushaltsplans vorgelegt. Vor einigen Tagen ist nun auch die öffentliche Anhörung des Haushaltsentwurfs im Haushalts- und Finanzausschuss erfolgt. Soweit, so gut.

Aus Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis weiß ich jedoch auch, dass vielen nicht so recht klar ist, was da eigentlich passiert. Woher dieses Geld kommt und wohin dieses Geld fließt. Mit meinem KLARTEXT möchte ich einen kleinen Einblick in das zuweilen verwirrende Thema „Doppelhaushalt“ geben.

Da der sächsische Finanzhaushalt seit dem Jahr 1999 immer für zwei Jahre im Voraus geplant wird, nennt man diesen Haushaltsplan „Doppelhaushalt“. Wie alle anderen Gesetze des Freistaates Sachsen auch muss er vom Landtag beschlossen werden, bevor er wirksam in Kraft treten kann. Nach der Vorlage des Haushaltsentwurfs durch die Staatsregierung, entscheiden die Abgeordneten nach einem umfassenden Beratungsprozess über die Verwendung der öffentlichen Mittel.

Wie läuft der Entscheidungsprozess konkret ab?

Zunächst fragt das Finanzministerium bei den anderen Ministerien an, wie viel Geld die jeweiligen Häuser benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Jedes Ministerium hat dazu wiederum den eigenen Bedarf ermittelt.

Parallel dazu wird die Höhe der in den nächsten zwei Jahren zu erwartenden Einnahmen errechnet. Für 2019 stehen fast 20,1 Milliarden und im darauffolgenden Jahr 20,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Neben den Einnahmen aus Steuern kann der Freistaat mit Zuweisungen vom Bund und von der Europäischen Union in beträchtlicher Höhe rechnen. Fast 50 Prozent der Einnahmen kommen von hier! Damit stehen mehr Mittel zur Verfügung, als jemals zuvor in der Geschichte des Freistaates.

Dennoch muss der vom Finanzministerium errechnete Gesamtbedarf vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet werden. Deshalb verhandelt anschließend der Finanzminister mit den anderen Ministerien und auch mit Vertretern des Sächsischen Rechnungshofes, des Landtages und der Kommunen. Ziel dieser Verhandlungen ist es, die erwarteten Einnahmen so zu verteilen, dass der Bedarf möglichst aller Beteiligten zufriedenstellend gedeckt ist. Das Ergebnis wird dann noch einmal im Kabinett diskutiert und beschlossen. Diese sogenannte „Eckwerteklausur“ legt politische Ziele und Schwerpunkte fest, auf die man sich in den nächsten beiden Jahren fokussieren will.

Auf der Eckwerteklausur einigte sich das Kabinett auf die Bereiche Bildung, innere Sicherheit, ländlicher Raum und Digitalisierung. So stockt Sachsen bei Lehrern, Polizisten und Justizbeamten auf, fördert den Breitbandausbau, den Öffentlichen Personennahverkehr und stattet auch die Kommunen dauerhaft mit mehr Mitteln aus. Wie in den Vorjahren auch, setzt der Freistaat ebenso die Schuldentilgung fort.

Viel Diskussionsbedarf!

Nach der eingangs erwähnten „Ersten Beratung“ in den Landtag wird der Entwurf der Staatsregierung nun in den jeweiligen Fachausschüssen diskutiert. Im Verfassungs- und Rechtsausschuss steht beispielsweise der Einzelplan für das Sächsische Staatsministerium der Justiz im Mittelpunkt.

Kommen die Abgeordneten zu dem Schluss, dass der Entwurf noch zu verbessern ist, können entsprechende Änderungsanträge eingebracht werden und im Haushalts- und Finanzausschuss gebündelt. Dessen Mitglieder beraten über die Änderungsanträge und stimmen auch darüber ab, ob diese in den Entwurf aufgenommen werden, oder nicht.

Die so zusammengetragenen Veränderungen hält der Haushalts- und Finanzausschuss in einer Beschlussempfehlung fest. Diese Empfehlung wird dem Plenum dann erneut zur Diskussion und zur Abstimmung in einer sogenannten „Zweiten Beratung“ vorgelegt. Diese findet voraussichtlich am 11. und 12. Dezember statt. Dabei kommt es auch zur Schlussabstimmung, in der der Doppelhaushalt dann final beschlossen werden kann. Es liegt also ein spannender und arbeitsreicher Herbst vor uns!

Eine anschauliche Darstellung der Abläufe auf dem Weg zu Verabschiedung des Doppelhaushaltes finden Sie hier.