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Die erste Hürde ist genommen: Rehabilitierung der SED-Opfer soll weiterhin gewährleistet bleiben

Heute vor 68 Jahren, am 8. Februar 1950 wurde das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (Stasi) gegründet. Etwa 200.000 Menschen saßen in den Zellen der Stasi aus politischen Gründen in Haft. 40 Jahre später, im Frühjahr 1990, besetzten mutige Bürger die Stasi-Zentrale in der Normannenstraße in Berlin.

Von Enteignungen über berufliche Einschränkungen bis hin zu gesundheitlichen Schäden: auch heute, 28 Jahre nach dem Ende der SED-Diktatur, leiden die Opfer noch immer unter den Nachwirkungen politischer Verfolgung. Auf Grundlage der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze können betroffene Personen für erlittenes Unrecht rehabilitiert bzw. finanziell entschädigt zu werden. Jedoch endet die Frist für den Anspruch auf Rehabilitierung bereits am 31.12.2019.

Aus diesem Grund sollen die Antragsfristen für eine Rehabilitierung der Opfer verlängert werden. Dazu wurde nun die erste Hürde genommen. Am vergangenen Freitag beschloss der Bundesrat den gemeinsamen Antrag aller ostdeutschen Länder zur Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (Hier finden Sie den Beschluss).

Der Sächsische Landtag hat dazu am vergangenen Donnerstag den gemeinsamen Antrag der Fraktion CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Entfristung mehrheitlich beschlossen. Ziel war es, die Bestrebungen der Sächsische Staatsregierung im Bundesrat zu unterstützen. Die Rede des Landtagsabgeordneten Martin Modschiedler sowie den gemeinsamen Antrag finden sie hier.

Martin Modschiedler begrüßt das Ergebnis: „Ich freue mich, dass nach der erfolgreichen Abstimmung über unseren Antrag auch der Bundesrat ein positives Votum gefällt hat. In nächster Instanz wird nun der Bundestag über den Beschluss beraten. Die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer muss weiterhin gewährleistet bleiben.“